Einheimischen Bauwerbern, das sind Gemeindebürger, welche vor einer Baubewilligung mindestens 5 Jahre lang den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mils bei Imst hatten
und Personen, die ihren Hauptwohnsitz früher mindestens 10 Jahre in der Gemeinde Mils bei Imst hatten und nach Errichtung des Wohnobjektes ihren Hauptwohnsitz wieder in die Gemeinde verlegen werden
leistet die Gemeinde Mils bei Imst entsprechend Gemeinderatsbeschluss vom 28.12.2023 zum allfälligen Erschließungsbeitrag eine Subvention in Höhe von 20 Prozent.